Rehabilitationssport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining mit dem Ziel, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und zu ergänzen. Rehabilitationssport kann als Fortsetzung einer ambulanten/stationären Rehabilitation eingesetzt werden: die Versorgungskette Akutversorgung-Rehabilitation-Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie ergänzt. Auch für Menschen mit chronischen Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat ist der Rehabilitationssport ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und zur Steigerung des Wohlbefindens.
Für wen ist Rehabilitationssport geeignet?
Rehabilitationssport ist für jeden Patienten geeignet, der Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat hat – unabhängig vom Alter des Patienten. Sofern eine Diagnose gestellt wird, wobei bereits muskuläre Dysbalancen als Diagnose ausreichen, kann dem Patienten Rehabilitationssport verordnet werden.
Können auch Patienten mit akuten Beschwerden Rehasport machen?
Nein, der Rehasport dient in der Regel nicht als Alternative zu einer Heilmittelverordnung, sondern als Ergänzung dazu. Ausgenommen davon sind allerdings Patienten mit chronischen Beschwerden, die langfristig ihre Stützmuskulatur aufbauen müssen.
Patienten, die z.B. einen Kreuzbandriss hatten, sollten das Bein wieder voll belasten dürfen, wenn sie mit Rehasport starten.
Von wem wird Rehabilitationssport verordnet?
Rehabilitationssport kann von jedem Arzt mit Kassenzulassung verordnet werden. Das Heilmittelbudget des Arztes wird hierbei NICHT belastet. Der Patient erhält eine Verordnung (Formular 56) über 50 Einheiten im Zeitraum von 18 Monaten.
Muss der Patient selbst etwas bezahlen?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der reinen Gymnastik zu 100%. Sollte allerdings aus medizinischer Sicht ein indikations-spezifisches Training an therapeutischen Trainingsgeräten oder das Training in spezialisierten Gruppen, je nach Krankheitsbild, sinnvoller sein, kann der Patient durch einen geringen Eigenanteil die Kassenleistung aufstocken.
Rehabilitationssport gem. § 64 SGB IX – Fachbereich Orthopädie –
Im Fachbereich Orthopädie bieten wir Gruppenstunden zu folgenden Diagnosen an:
– Bandscheibenvorfall (Prolaps)
– Bandscheibenveränderungen (Protrusion)
– Skoliose
– Spinalkanalstenosen
– ISG-Blockaden
– WS-Blockaden
– chronische Schmerzen im Rumpf/in der Wirbelsäule/in den Extremitäten
– Osteoporose
– Osteochondrose
– Arthrose
– Morbus Bechterew
– Erkrankungen an den Extremitäten
– Rheuma
– Gicht
– TEP (Gelenksersatz)
– Amputationen
– Polyneuropathie
– Polyarthritis
– sonstige orthopädische Erkrankungen